Ihre Förderung

Förderung

Das ist möglich

Sachsen-Anhalt ermöglicht als einziges Bundesland einen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz und fördert damit von der örtlichen Bevölkerung initiierte Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Projekte können sowohl aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden.

Das Auswahlverfahren für Vorhaben in allen genannten Fonds erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.
Ihr Weg zur LEADER-Förderung wird in zwei Stufen mit jeweils drei Schritten unterteilt. In jeder Stufe und bei jedem Schritt steht Ihnen das Regionalmanagement zur Verfügung und unterstützt Sie bei Fragen.

Die bereitgestellten Hinweise + Unterlagen dienen Ihrer Information.

Stufe 1

Sie stellen einen Antrag beim Regionalmanagement, lassen ihr Vorhaben durch den Vorstand bewerten und durch die Mitgliederversammlung der LAG bestätigen.

Enthält drei Schritte: Ihre Idee, Projektvorschlag, Prüfung & Auswahl

Ihre Idee für ein Vorhaben

Egal ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder Kommune: Jeder mit einer passenden Idee für ein Vorhaben kann von der LEADER-Förderung profitieren. Jedoch müssen Projektideen bestimmte Kriterien für ein erfolgreiches Durchlaufen des Prozesses erfüllen. Welche das sind und welche Unterlagen Sie benötigen können dem Projektdatenblatt entnommen werden. Gerne können Sie auch vorab mit uns Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

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Schritt 1

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Schritt 1

Ihre Idee für ein Vorhaben

Egal ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder Kommune: Jeder mit einer passenden Idee für ein Vorhaben kann von der LEADER-Förderung profitieren. Jedoch müssen Projektideen bestimmte Kriterien für ein erfolgreiches Durchlaufen des Prozesses erfüllen. Welche das sind und welche Unterlagen Sie benötigen können dem Projektdatenblatt entnommen werden. Gerne können Sie auch vorab mit uns Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

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Schritt 2

Aufruf und Antrag bei der LEADER-Region

Die Lokale Aktionsgruppe startet mit Unterstützung des Regionalmanagements einen öffentlichen Aufruf für Vorhaben. Dieser legt die Förderbereiche, den finanziellen Orientierungsrahmen und entsprechende Fristen fest. Sie reichen Ihr Vorhaben bis spätestens zum Stichtag des Aufrufs beim Regionalmanagement ein. Dafür ist zwingend das vorgegebene Projektdatenblatt zu nutzen. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Vorhabenprüfung und -auswahl

Das Regionalmanagement überprüft alle eingereichten Vorhaben auf Förderfähig und -würdigkeit (Einordnung eines Vorhabens in die LEADER-Förderrichtlinien und Unterstützung der Ziele aus der Regionalen Entwicklungsstrategie). Im Anschluss werden die Vorhaben anhand von Mindest- und Qualitätskriterien bewertet und ein Ranking erstellt. Es können nur Vorhaben ausgewählt werden, die alle Mindestkriterien erfüllen und die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Abschließend beraten die Mitglieder der LAG über alle eingereichten Projekte und beschließen eine sogenannte Prioritätenliste. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Grundlage, um eine Förderung über LEADER beantragen zu können.

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Schritt 3

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Schritt 3

Vorhabenprüfung und -auswahl

Das Regionalmanagement überprüft alle eingereichten Vorhaben auf Förderfähig und -würdigkeit (Einordnung eines Vorhabens in die LEADER-Förderrichtlinien und Unterstützung der Ziele aus der Regionalen Entwicklungsstrategie). Im Anschluss werden die Vorhaben anhand von Mindest- und Qualitätskriterien bewertet und ein Ranking erstellt. Es können nur Vorhaben ausgewählt werden, die alle Mindestkriterien erfüllen und die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Abschließend beraten die Mitglieder der LAG über alle eingereichten Projekte und beschließen eine sogenannte Prioritätenliste. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Grundlage, um eine Förderung über LEADER beantragen zu können.

Stufe 2

Bei einem positiven Beschluss in Stufe 1 und einem Platz auf der Prioritätenliste stellen Sie einen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde.
Enthält drei Schritte: Förderantrag, Bewilligung & Umsetzung, Auszahlung

Beantragung von Fördermitteln

Die Prioritätenliste wird durch das Regionalmanagement an die Bewilligungsbehörden weitergeleitet. Vorhaben die auf der Prioritätenliste stehen, können jetzt Ihre Antragsunterlagen beim Regionalmanagement einreichen und prüfen lassen. Alle Projektträger werden bei der Einreichung der Anträge durch das Regionalmanagement unterstützt.

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Schritt 4

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Schritt 4

Beantragung von Fördermitteln

Die Prioritätenliste wird durch das Regionalmanagement an die Bewilligungsbehörden weitergeleitet. Vorhaben die auf der Prioritätenliste stehen, können jetzt Ihre Antragsunterlagen beim Regionalmanagement einreichen und prüfen lassen. Alle Projektträger werden bei der Einreichung der Anträge durch das Regionalmanagement unterstützt.

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Schritt 5

Bewilligung und Umsetzung

Sie erhalten alle weiteren Informationen wie Nachforderungen zum Antrag sowie den Zuwendungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsbehörde. Erst nach Bestätigung der Förderung kann die Maßnahme begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann dazu führen, dass die Auszahlung der Fördermittel abgelehnt wird. Die Angaben im Förderantrag und Zuwendungsbescheid sind für die Umsetzung verbindlich. Jegliche Änderungen, die sich im Laufe der Umsetzung ergeben, müssen der Bewilligungsbehörde sofort mitgeteilt werden. Als Projektträger sind Sie selbst dafür verantwortlich, alle relevanten Vorschriften wie Vergaberichtlinien oder Publizitätsvorschriften einzuhalten. Alle Originalrechnungen müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Die Umsetzung ist regelmäßig anhand von Fotos zu dokumentieren und dem Regionalmanagement zur Verfügung zu stellen.

Auszahlung der Fördermittel

Wenn Sie das Vorhaben fertiggestellt haben, stellen Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde den Antrag auf Auszahlung der Fördermittel bzw. des Restbetrages, falls Ihnen ein Vorschuss gewährt wurde. Mit der Auszahlung endet das Antragsverfahren.

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Schritt 6

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Schritt 6

Auszahlung der Fördermittel

Wenn Sie das Vorhaben fertiggestellt haben, stellen Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde den Antrag auf Auszahlung der Fördermittel bzw. des Restbetrages, falls Ihnen ein Vorschuss gewährt wurde. Mit der Auszahlung endet das Antragsverfahren.

Förderung

Was kann gefördert werden?

Fördergegenstände über alle drei Fonds in Sachsen-Anhalt sind: